FÜR ARBEITNEHMER
                & BETRIEBSRÄTE

 

 
Schillerstraße 12
76744 Wörth a.R.

Tel: 07271 - 598 2428
Fax: 07271 - 598 2427
E-Mail: michelle.meer@kanzlei-meer.de
KONTAKT
Donnerstag, 28 March 2024

Was wird im Altersteilzeitgesetz geregelt?

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt u. a. Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen, Mitwirkungspflichten oder Förderungsfähigkeit der Altersteilzeit. 

Seit August 1996 gibt es die Neuregelung zum Altersteilzeitgesetz, die es Arbeitnehmren ab 55 Jahren ermöglicht, ihre Arbeitszeit um 50% zu reduzieren. Die Bezüge setzen sich aus einem Arbeitgeberanteil und einer Bezuschussung durch die Bundesagentur für Arbeit zusammen. Da es jedoch auch hier z.B. tarifgebundene Sonderregelungen gibt und die steuerrechtlichen und rentenrechtlichen Auswirkungen nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, sollten Sie sich auf alle Fälle umfassend beraten lassen.

Ich nehme mir gerne die Zeit, Ihren individuellen Fall mit Ihnen genau durchzurechnen.

Zurück zur Übersicht    

 

 


 

FÜR ARBEITNEHMER
                & BETRIEBSRÄTE

 

 
Schillerstraße 12
76744 Wörth a.R.

Tel: 07271 - 598 2428
Fax: 07271 - 598 2427
E-Mail: michelle.meer@kanzlei-meer.de