Arbeitszeitregelung
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt u. a. die werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten, z. B. an Sonn- und Feiertagen, Ruhezeit, Nacht- und Schichtarbeit.
Das bedeutet, dass die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten, sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen verbindlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt sind. Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Begeht ein Arbeitgeber diesen Verstoß wiederholt und ist daurch die Gesundheit oder Arbeitskraft des Arbeitnehmers gefährdet, so liegt hier eine Starftat vor.
Auf jeden Fall sollten Sie gegen solch belastende Situationen vorgehen. Wie das geht? Sprechen Sie mit mir darüber.