Das Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Darin geregelt sind u.a. Pflichten der Auszubildenden und der Ausbildenden, Vergütungsansprüche, die Probezeit und Kündigung und es enthält Vorschriften für das Prüfwesen und für die Berufsbildung behinderter Menschen.
Das Berufsbildungsgesetz regelt in Deutschland die Berufsausbildung nach dem Dualen System, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung.
Da es auch hier eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen oder auch Studierende gibt, sollten Sie bei Unklarheiten auf alle Fälle Ihren speziellen Fall anwaltlich prüfen lassen. Rufen Sie mich einfach an.