Wie setzen sich anwaltliche Kosten zusammen?
Natürlich gibt es für Rechtanwaltskosten auch ein Gesetz: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Bereich des Arbeitsrechts richten sich die Kosten dabei nach einem Streitwert; bei einer Forderung ist dies der jeweilige konkrete Betrag, in anderen Fällen, z.B. bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich das dreifache Bruttogehalt als Streitwert für unsere Gebühren zugrunde zu legen.
Auch Dauer oder Umfang der Tätigkeit sind bei der Bezifferung der Kosten zu berücksichtigen. Für Betriebsräte gilt, dass der Arbeitgeber die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Falls Sie rechtschutzversichert sind, müssen Sie bei Ihrem Versicherer den Kostenschutz beantragen.
Da auch hier einige wichtige grundlegende Dinge beachtet werden müssen, helfe ich Ihnen natürlich gerne bei der Prüfung des Versicherungsschutzes und bei der Beantragung.