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Freitag, 29 March 2024

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, bei Gestaltung eines Arbeitsplatzes Rücksicht auf den besonderen Zustand einer werdenden oder stillenden Mutter zu nehmen. Außerdem regelt es mutterschaftsrechtliche Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung. 

Das Gesetz schützt im Besonderen erwerbstätige werdende Mütter und Mütter von Säuglingen nach genauen Regelungen vor ungesunder Beschäftigung. Für Beamtinnen gelten die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung des Bundes beziehungsweise die entsprechenden Rechtsverordnungen der Länder. Die Gesetze folgen zum großen Teil den Forderungen der Normen für den Mutterschutz.

Nach dem Mutterschutzgesetz besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der bis 4 Monate nach der Entbindung wirksam ist, vorausgesetzt der Arbeitgeber wusste von der Schwangerschaft bzw. der Entbindung. Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz werden je nach Schwere als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Falls Sie unsicher sind wie Ihr Fall zu bewerten ist, zögern Sie nicht, mit mir darüber zu sprechen - für Sie und zum Wohl Ihres Kindes.

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